Kundeninformation
gemäss Art. 45 VAG
Information für Kundinnen und Kunden über die Versicherungsvermittlung
Diese Kundeninformation informiert Sie gemäss Art. 45 des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) über die Tätigkeit der Cojo Consulting GmbH als Versicherungsvermittlerin.
1. Versicherungsvermittlerin
Cojo Consulting GmbH
Bahnhofstrasse 1
6052 Hergiswil NW
Schweiz
Telefon: +41 79 935 65 06
E-Mail: info@cojo-consulting.ch
FINMA-Register: F01441247
Die Cojo Consulting GmbH ist als ungebundene Versicherungsvermittlerin tätig.
Ungebundene Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler stehen in einem Treueverhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden und nehmen deren Interessen wahr.
Die Eintragung kann im öffentlichen Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA überprüft werden.
2. Art der Versicherungsvermittlung
Die Cojo Consulting GmbH ist als ungebundene Versicherungsvermittlerin tätig und nicht an ein einzelnes Versicherungsunternehmen gebunden.
Im Rahmen unserer Tätigkeit beraten und begleiten wir Kundinnen und Kunden bei der Auswahl und beim Abschluss von Versicherungslösungen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse und Anforderungen.
Versicherungsverträge können entweder direkt durch die Cojo Consulting GmbH oder in Zusammenarbeit mit bzw. über einen anderen ungebundenen Versicherungsvermittler (Co-Broker) vermittelt werden.
Eine solche Zusammenarbeit kann insbesondere erfolgen, wenn für bestimmte Versicherungsprodukte, Versicherungsunternehmen oder Fachbereiche ein anderer ungebundener Versicherungsvermittler über entsprechende Zugänge, Vereinbarungen oder besondere Fachkenntnisse verfügt.
Soweit ein anderer ungebundener Versicherungsvermittler in die Vermittlung einbezogen wird und dies für die betreffende Geschäftsbeziehung relevant ist, informieren wir die Kundin oder den Kunden über dessen Einbezug.
Die Cojo Consulting GmbH sowie gegebenenfalls beigezogene ungebundene Versicherungsvermittler sind keine Versicherungsunternehmen. Der jeweilige Versicherungsvertrag kommt zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und dem betreffenden Versicherungsunternehmen zustande.
3. Aus- und Weiterbildung
Die für die Versicherungsvermittlung tätigen Personen verfügen über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse und erfüllen die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung von Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittlern.
Die mit der Versicherungsvermittlung betrauten Personen bilden sich im Rahmen der geltenden Anforderungen regelmässig weiter.
Alle für die Cojo Consulting GmbH in der Versicherungsvermittlung tätigen Personen sind im öffentlichen Register der FINMA eingetragen.
4. Haftung und Berufshaftpflichtversicherung
Für Nachlässigkeiten, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung kann im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen die
Cojo Consulting GmbH
Bahnhofstrasse 1
6052 Hergiswil NW
Schweiz
haftbar gemacht werden.
Die Cojo Consulting GmbH verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäss den gesetzlichen Vorgaben bei:
Liberty Mutual Insurance Europe SE
Zweigniederlassung Zürich
Nüschelerstrasse 1
8001 Zürich
Schweiz
Haftungsfälle im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können der Cojo Consulting GmbH unter info@cojo-consulting.ch gemeldet werden.
5. Entschädigung der Versicherungsvermittlung
Die Cojo Consulting GmbH wird für ihre Tätigkeit insbesondere durch Abschluss- und Erneuerungsprovisionen sowie Courtagen entschädigt. Diese Entschädigungen werden von Versicherungsunternehmen, Co-Brokern, anderen ungebundenen Versicherungsvermittlern oder sonstigen Dritten ausgerichtet und können je nach Versicherer, Produkt, Vertragsart und -umfang variieren.
Es gelten insbesondere folgende Bandbreiten bzw. Berechnungsgrundlagen:
Krankenversicherung
Für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) kann die Entschädigung bis zu
CHF 70.00 pro Abschluss betragen. Bei Zusatzversicherungen kann die
Entschädigung bis zu 16 Monatsprämien betragen.
Lebensversicherung
Bei Lebensversicherungen kann die Entschädigung bis zu 5 % der gewichteten
Produktionssumme betragen. Die gewichtete Produktionssumme berechnet sich
grundsätzlich anhand der Jahresprämie, der Vertragslaufzeit und des für das jeweilige Produkt
massgebenden Gewichtungsfaktors.
Nichtlebensversicherung
Bei Nichtlebensversicherungen können Abschluss- und Erneuerungsprovisionen bis zu
75 % der Jahresprämie oder Courtagen bis zu 15 % der
Jahresprämie betragen.
Wird ein Versicherungsvertrag über einen Co-Broker oder einen anderen ungebundenen Versicherungsvermittler vermittelt, kann die vom Versicherungsunternehmen ausgerichtete Entschädigung zunächst an diesen Vermittler ausbezahlt und anschliessend ganz oder teilweise an die Cojo Consulting GmbH weitergeleitet werden.
Die konkrete Entschädigung kann innerhalb der genannten Bandbreiten variieren. Soweit die konkrete Höhe im Zeitpunkt der Information bereits feststeht, wird diese offengelegt. Ist sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestimmbar, dienen die vorstehenden Angaben als Information über die massgebenden Berechnungsparameter und Bandbreiten.
Auf Anfrage legen wir Ihnen die konkrete Höhe der im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag erhaltenen bzw. zu erwartenden Entschädigung transparent offen.
Soweit im Vermittlungsmandat vereinbart, erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde damit einverstanden, dass die Cojo Consulting GmbH die von Versicherungsunternehmen, Co-Brokern oder anderen Dritten erhaltenen Entschädigungen zusätzlich zu einer allfällig vereinbarten direkten Vergütung behalten darf. Ein allfälliger Verzicht der Kundin bzw. des Kunden auf die Herausgabe solcher Entschädigungen wird ausdrücklich im Vermittlungsmandat vereinbart.
Sofern für bestimmte Dienstleistungen zusätzlich oder anstelle dieser Entschädigungen ein direktes Honorar durch die Kundin oder den Kunden geschuldet ist, wird dieses vorgängig separat vereinbart.
6. Interessenkonflikte
Die Cojo Consulting GmbH trifft angemessene organisatorische Vorkehrungen, um Interessenkonflikte im Zusammenhang mit ihrer Versicherungsvermittlung möglichst zu vermeiden und eine Benachteiligung ihrer Kundinnen und Kunden aufgrund von Interessenkonflikten auszuschliessen.
Interessenkonflikte können beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Vergütungsmodelle von Versicherungsunternehmen oder aufgrund der Zusammenarbeit mit anderen Versicherungsvermittlern entstehen.
Die Auswahl einer Versicherungslösung soll nicht allein aufgrund der Höhe einer an die Cojo Consulting GmbH oder einen beteiligten Vermittler ausgerichteten Entschädigung erfolgen.
Können Interessenkonflikte mit angemessenen organisatorischen Massnahmen nicht ausgeschlossen werden, werden die betroffenen Kundinnen und Kunden vor Abschluss des Versicherungsvertrags über den betreffenden Interessenkonflikt informiert.
7. Bearbeitung von Personendaten
Im Rahmen unserer Versicherungsvermittlung bearbeiten wir Personendaten, soweit dies für die Beratung, Angebotseinholung, Vermittlung, Vertragsabwicklung und Betreuung unserer Kundinnen und Kunden sowie zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Pflichten erforderlich ist.
Je nach Versicherungsbereich können neben Stamm-, Kontakt-, Vertrags-, Finanz- und Beratungsdaten auch besonders schützenswerte Personendaten, insbesondere Gesundheitsdaten, bearbeitet werden.
Personendaten können im erforderlichen Umfang insbesondere an Versicherungsunternehmen, Krankenkassen, Vorsorgeeinrichtungen sowie an beigezogene Co-Broker oder andere ungebundene Versicherungsvermittler übermittelt werden. Soweit für unsere Tätigkeit erforderlich, können zudem von uns eingesetzte IT-, Cloud-, CRM-, Kommunikations- und sonstige Dienstleister Personendaten bearbeiten.
Personendaten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Durchführung und Dokumentation der Beratung und Vermittlung, die Betreuung der Kundenbeziehung sowie zur Erfüllung gesetzlicher, regulatorischer oder vertraglicher Pflichten erforderlich ist. Darüber hinaus können Daten aufbewahrt werden, soweit dies zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Weitere Informationen über die Bearbeitung Ihrer Personendaten, insbesondere zu den eingesetzten Dienstleistern, Datenbearbeitungen im Ausland, Datensicherheit, Aufbewahrung sowie Ihren Datenschutzrechten, finden Sie in unserer jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.
Für Fragen zur Bearbeitung Ihrer Personendaten können Sie uns unter info@cojo-consulting.ch kontaktieren.
8. Übergabe dieser Kundeninformation
Diese Kundeninformation wird der Kundin oder dem Kunden in verständlicher Form vor Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Verfügung gestellt.
Bei wesentlichen Änderungen der hierin enthaltenen Informationen wird die Kundeninformation entsprechend aktualisiert.
Stand: Oktober 2026