Kunden­information
gemäss Art. 45 VAG

Information für Kundinnen und Kunden über die Versicherungs­vermittlung

Diese Kunden­information informiert Sie gemäss Art. 45 des Bundes­gesetzes betreffend die Aufsicht über Versicherungs­unternehmen (Versicherungs­aufsichts­gesetz, VAG) über die Tätigkeit der Cojo Consulting GmbH als Versicherungs­vermittlerin.

1. Versicherungs­vermittlerin

Cojo Consulting GmbH
Bahnhofstrasse 1
6052 Hergiswil NW
Schweiz

Telefon: +41 79 935 65 06
E-Mail: info@cojo-consulting.ch

FINMA-Register: F01441247

Die Cojo Consulting GmbH ist als ungebundene Versicherungs­vermittlerin tätig.

Ungebundene Versicherungs­vermittlerinnen und Versicherungs­vermittler stehen in einem Treueverhältnis zu ihren Kundinnen und Kunden und nehmen deren Interessen wahr.

Die Eintragung kann im öffentlichen Register der Eidgenössischen Finanzmarkt­aufsicht FINMA überprüft werden.

2. Art der Versicherungs­vermittlung

Die Cojo Consulting GmbH ist als ungebundene Versicherungs­vermittlerin tätig und nicht an ein einzelnes Versicherungs­unternehmen gebunden.

Im Rahmen unserer Tätigkeit beraten und begleiten wir Kundinnen und Kunden bei der Auswahl und beim Abschluss von Versicherungs­lösungen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse und Anforderungen.

Versicherungsverträge können entweder direkt durch die Cojo Consulting GmbH oder in Zusammenarbeit mit bzw. über einen anderen ungebundenen Versicherungs­vermittler (Co-Broker) vermittelt werden.

Eine solche Zusammenarbeit kann insbesondere erfolgen, wenn für bestimmte Versicherungs­produkte, Versicherungs­unternehmen oder Fach­bereiche ein anderer ungebundener Versicherungs­vermittler über entsprechende Zugänge, Vereinbarungen oder besondere Fachkenntnisse verfügt.

Soweit ein anderer ungebundener Versicherungs­vermittler in die Vermittlung einbezogen wird und dies für die betreffende Geschäfts­beziehung relevant ist, informieren wir die Kundin oder den Kunden über dessen Einbezug.

Die Cojo Consulting GmbH sowie gegebenenfalls beigezogene ungebundene Versicherungs­vermittler sind keine Versicherungs­unternehmen. Der jeweilige Versicherungs­vertrag kommt zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und dem betreffenden Versicherungs­unternehmen zustande.

3. Aus- und Weiterbildung

Die für die Versicherungs­vermittlung tätigen Personen verfügen über die für ihre Tätigkeit erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse und erfüllen die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung von Versicherungs­vermittlerinnen und Versicherungs­vermittlern.

Die mit der Versicherungs­vermittlung betrauten Personen bilden sich im Rahmen der geltenden Anforderungen regelmässig weiter.

Alle für die Cojo Consulting GmbH in der Versicherungs­vermittlung tätigen Personen sind im öffentlichen Register der FINMA eingetragen.

4. Haftung und Berufs­haftpflicht­versicherung

Für Nachlässigkeiten, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der Versicherungs­vermittlung kann im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen die

Cojo Consulting GmbH
Bahnhofstrasse 1
6052 Hergiswil NW
Schweiz

haftbar gemacht werden.

Die Cojo Consulting GmbH verfügt über eine Berufs­haftpflicht­versicherung gemäss den gesetzlichen Vorgaben bei:

Liberty Mutual Insurance Europe SE
Zweig­niederlassung Zürich
Nüschelerstrasse 1
8001 Zürich
Schweiz

Haftungsfälle im Zusammenhang mit der Versicherungs­vermittlung können der Cojo Consulting GmbH unter info@cojo-consulting.ch gemeldet werden.

5. Entschädigung der Versicherungs­vermittlung

Die Cojo Consulting GmbH wird für ihre Tätigkeit insbesondere durch Abschluss- und Erneuerungs­provisionen sowie Courtagen entschädigt. Diese Entschädigungen werden von Versicherungs­unternehmen, Co-Brokern, anderen ungebundenen Versicherungs­vermittlern oder sonstigen Dritten ausgerichtet und können je nach Versicherer, Produkt, Vertragsart und -⁠umfang variieren.

Es gelten insbesondere folgende Bandbreiten bzw. Berechnungs­grundlagen:

Kranken­versicherung
Für die obligatorische Kranken­pflege­versicherung (OKP) kann die Entschädigung bis zu CHF 70.00 pro Abschluss betragen. Bei Zusatz­versicherungen kann die Entschädigung bis zu 16 Monatsprämien betragen.

Lebens­versicherung
Bei Lebens­versicherungen kann die Entschädigung bis zu 5 % der gewichteten Produktionssumme betragen. Die gewichtete Produktionssumme berechnet sich grundsätzlich anhand der Jahresprämie, der Vertragslaufzeit und des für das jeweilige Produkt massgebenden Gewichtungs­faktors.

Nichtlebens­versicherung
Bei Nichtlebens­versicherungen können Abschluss- und Erneuerungs­provisionen bis zu 75 % der Jahresprämie oder Courtagen bis zu 15 % der Jahresprämie betragen.

Wird ein Versicherungs­vertrag über einen Co-Broker oder einen anderen ungebundenen Versicherungs­vermittler vermittelt, kann die vom Versicherungs­unternehmen ausgerichtete Entschädigung zunächst an diesen Vermittler ausbezahlt und anschliessend ganz oder teilweise an die Cojo Consulting GmbH weitergeleitet werden.

Die konkrete Entschädigung kann innerhalb der genannten Bandbreiten variieren. Soweit die konkrete Höhe im Zeitpunkt der Information bereits feststeht, wird diese offengelegt. Ist sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestimmbar, dienen die vorstehenden Angaben als Information über die massgebenden Berechnungsparameter und Bandbreiten.

Auf Anfrage legen wir Ihnen die konkrete Höhe der im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungs­vertrag erhaltenen bzw. zu erwartenden Entschädigung transparent offen.

Soweit im Vermittlungs­mandat vereinbart, erklärt sich die Kundin bzw. der Kunde damit einverstanden, dass die Cojo Consulting GmbH die von Versicherungs­unternehmen, Co-Brokern oder anderen Dritten erhaltenen Entschädigungen zusätzlich zu einer allfällig vereinbarten direkten Vergütung behalten darf. Ein allfälliger Verzicht der Kundin bzw. des Kunden auf die Herausgabe solcher Entschädigungen wird ausdrücklich im Vermittlungs­mandat vereinbart.

Sofern für bestimmte Dienst­leistungen zusätzlich oder anstelle dieser Entschädigungen ein direktes Honorar durch die Kundin oder den Kunden geschuldet ist, wird dieses vorgängig separat vereinbart.

6. Interessen­konflikte

Die Cojo Consulting GmbH trifft angemessene organisatorische Vorkehrungen, um Interessen­konflikte im Zusammenhang mit ihrer Versicherungs­vermittlung möglichst zu vermeiden und eine Benachteiligung ihrer Kundinnen und Kunden aufgrund von Interessen­konflikten auszuschliessen.

Interessen­konflikte können beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Vergütungs­modelle von Versicherungs­unternehmen oder aufgrund der Zusammenarbeit mit anderen Versicherungs­vermittlern entstehen.

Die Auswahl einer Versicherungs­lösung soll nicht allein aufgrund der Höhe einer an die Cojo Consulting GmbH oder einen beteiligten Vermittler ausgerichteten Entschädigung erfolgen.

Können Interessen­konflikte mit angemessenen organisatorischen Massnahmen nicht ausgeschlossen werden, werden die betroffenen Kundinnen und Kunden vor Abschluss des Versicherungs­vertrags über den betreffenden Interessen­konflikt informiert.

7. Bearbeitung von Personen­daten

Im Rahmen unserer Versicherungs­vermittlung bearbeiten wir Personen­daten, soweit dies für die Beratung, Angebots­einholung, Vermittlung, Vertrags­abwicklung und Betreuung unserer Kundinnen und Kunden sowie zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Pflichten erforderlich ist.

Je nach Versicherungs­bereich können neben Stamm-, Kontakt-, Vertrags-, Finanz- und Beratungs­daten auch besonders schützenswerte Personen­daten, insbesondere Gesundheits­daten, bearbeitet werden.

Personen­daten können im erforderlichen Umfang insbesondere an Versicherungs­unternehmen, Krankenkassen, Vorsorge­einrichtungen sowie an beigezogene Co-Broker oder andere ungebundene Versicherungs­vermittler übermittelt werden. Soweit für unsere Tätigkeit erforderlich, können zudem von uns eingesetzte IT-, Cloud-, CRM-, Kommunikations- und sonstige Dienstleister Personen­daten bearbeiten.

Personen­daten werden so lange aufbewahrt, wie dies für die Durch­führung und Dokumentation der Beratung und Vermittlung, die Betreuung der Kunden­beziehung sowie zur Erfüllung gesetzlicher, regulatorischer oder vertraglicher Pflichten erforderlich ist. Darüber hinaus können Daten aufbewahrt werden, soweit dies zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Weitere Informationen über die Bearbeitung Ihrer Personen­daten, insbesondere zu den ein­gesetzten Dienstleistern, Daten­bearbeitungen im Ausland, Datensicherheit, Aufbewahrung sowie Ihren Daten­schutzrechten, finden Sie in unserer jeweils aktuellen Daten­schutz­erklärung.

Für Fragen zur Bearbeitung Ihrer Personen­daten können Sie uns unter info@cojo-consulting.ch kontaktieren.

8. Übergabe dieser Kunden­information

Diese Kunden­information wird der Kundin oder dem Kunden in verständlicher Form vor Abschluss eines Versicherungs­vertrags zur Verfügung gestellt.

Bei wesentlichen Änderungen der hierin enthaltenen Informationen wird die Kunden­information entsprechend aktualisiert.

Stand: Oktober 2026